Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Foodways Consulting GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Foodways Consulting GmbH, Murbacher-strasse 34, 4056 Basel (nachfolgend «Foodways Consulting»), gelten für sämtliche Angebote, Offerten, Lieferungen, Arbeiten, Beratungsleistungen und allen sonstigen Leistungen von Foodways Consulting.

Foodways Consulting erbringt für ihre Kunden Leistungen im Bereich ökologische Nachhaltigkeit in der Ernährungsbranche. Dies beinhaltet insbesondere die Konzipierung und Umsetzung von Kundenprojekten.

Zwischen Foodways Consulting und ihren Kunden gelten die nachfolgenden AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Annahme der Offerte oder der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung aktuellen Fassung.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Foodways Consulting geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Foodways Consulting. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme von Leistungen von Foodways Consulting sowie bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

2. Informationen von Foodways Consulting

Prospekt- und Werbematerial von Foodways Consulting sowie die Website www.foodways.ch beinhalten Informationen über Leistungen. Preis- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Foodways Consulting bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Foodways Consulting weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Foodways Consulting kann keine Garantie abgeben, dass angebotene und/oder beworbene Leistungen auch erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Leistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Preise

Es gelten die Preise gemäss Offerte oder gemäss der bei Vertragsschluss aktuellen Preisliste von Foodways Consulting. Die Preise umfassen die vom Kunden bestellten Leistungen.

Vereinbarte Pauschalpreise beziehen sich auf die vom Kunden Foodways Consulting zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Informationen. Ergeben sich bei der Ausführung der Arbeiten Abweichungen, welche nicht vorgesehen waren, werden diese Arbeiten zu den jeweils aktuellen Ansätzen in Rechnung gestellt. Bevor solche Arbeiten ausgeführt werden, holt Foodways Consulting dafür die Zustimmung des Kunden ein.

Sämtliche Preisangaben bei Offerten und auf Prospekt- und Werbematerial von Foodways Consulting sowie auf www.foodways.ch verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, exklusive die gesetzliche Mehrwertsteuer. Den angegebenen Preisen wird die jeweils bestehende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.

Transportkosten für Personal sowie allfällige Liefer- und Versandkosten werden, wenn nicht anders angegeben oder wenn kein Pauschalpreis vereinbart wurde, zusätzlich verrechnet und sind durch den Kunden zu bezahlen.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann Foodways Consulting vor erfolgter Offertstellung Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

4. Vertragsabschluss

Die Angebote und Offerten von Foodways Consulting stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mit gegenseitigem Unterzeichnen eines entsprechenden Vertrages kommt zwischen Foodways Consulting und dem Kunden eine für beide Parteien verbindliche Vereinbarung über die vom Kunden gewünschten Leistungen zustande.

Sofern nicht anders vermerkt, hat der Kunde kein Rücktrittsrecht.

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Leistungen nicht oder nicht vollständig erbracht werden können, ist Foodways Consulting berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei Foodways Consulting eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden (anteilsmässig) zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der (anteilsmässigen) Zahlungspflicht befreit. Foodways Consulting ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzleistung verpflichtet und es ist jegliche Haftung Foodways Consulting ausgeschlossen.

5. Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungen von Foodways Consulting sind innert 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig, Selbstkostenbeträge für gastronomische Food Save-Projekte bereits mit Vertragsschluss. Foodways Consulting kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinsen von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 50.— pro Mahnung erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit der Rechnung nicht. Verrechnung durch den Kunden wird ausgeschlossen.

Foodways Consulting ist berechtigt, nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Kunden eine Anzahlung nach ihrem Ermessen zu fordern.

Foodways Consulting ist berechtigt, dem Kunden ihre bereits getätigten Aufwände gemäss Arbeitsfortschritt in Rechnung zu stellen (Akontorechnungen).

6. Offertstellung

Die Offerte von Foodways Consulting legt sämtliche Anforderungen fest, welche die von ihr zu erbringenden Leistungen erfüllen müssen.

Die Offert-Erarbeitung erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Mängel oder Unvollständigkeiten der Offerte sind vom Kunden spätestens bei der Zustellung der Auftragsbestätigung zu rügen. Werden nachträglich gerügte Mängel oder Unvollständigkeiten der Offerte berücksichtigt, so gehen die daraus entstehenden Mehrkosten zulasten des Kunden, wenn die Mängel oder Unvollständigkeiten bei der Abnahme für den Kunden erkennbar waren. Ansonsten gehen die Mehrkosten zulasten von Foodways Consulting.

7. Änderungen und Projektbeendigung

Der Kunde kann bei Foodways Consulting jederzeit eine Änderung der vereinbarten Leistungen beantragen.

Sofern der Kunde eine Änderung beantragt, wird Foodways Consulting gegenüber dem Kunden innert 14 Arbeitstagen die Auswirkungen der beantragten Änderung auf die Leistungserbringung (insbesondere auf die Vergütung und Termine) schriftlich mitteilen. Dieser hat dazu sein schriftliches Einverständnis zu geben.

Verlangt der Kunde eine Änderung, so wird Foodways Consulting diese nicht ohne wichtigen Grund ablehnen. Als wichtiger Grund für eine Ablehnung gilt insbesondere, wenn mit der beantragten Änderung die Leistungserbringung gefährdet wird oder wenn die für die Änderung notwendigen Ressourcen bei Foodways Consulting nicht oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand verfügbar sind.

Bei vorzeitigem Abbruch des Projekts durch den Kunden stellt Foodways Consulting sämtliche, bis dahin erbrachten Leistungen sowie 50 % der noch ausstehenden Leistungen in Rechnung.

8. Pflichten von Foodways Consulting

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Foodways Consulting ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäss Vereinbarung, termin- und fachgerecht. Foodways Consulting ist berechtigt, auch Teillieferungen und/oder Teilleistungen zu erbringen und zu fakturieren, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Foodways Consulting führt nachträgliche Änderungsverlangen des Kunden aus, sofern diese ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich sind. Fallen bei nachträglichen Änderungsverlangen zusätzliche Kosten an, teilt dies Foodways Consulting dem Kunden vorgängig mit und es hat der Kunde diese zusätzliche Kostenübernahme schriftlich zu bestätigen.

Foodways Consulting hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.

9. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Leistung durch Foodways Consulting erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für Foodways Consulting.

Weiter ist der Kunde zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Spezifisch bei Food Save-Projekten ist für das Gelingen von Projekten die proaktive Teilnahme des Kunden und dessen Mitarbeitern notwendig. Der Kunde verpflichtet sich, die Datenerhebungen zu Lebensmittelabfällen in hoher Datenqualität umzusetzen sowie an Projektterminen die notwendigen Personen zur Verfügung zu stellen, um Massnahmen zu definieren und Entscheidungen zu treffen.

Der Kunde hat Foodways Consulting jegliche im Zusammenhang mit der Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen unaufgefordert, vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Foodways Consulting geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen. Die Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Informationen, Unterlagen und Zahlen des Kunden obliegt Foodways Consulting nur, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, werden die sich daraus ergebenden Mehraufwendungen von Foodways Consulting zum Stundentarif in Rechnung gestellt. Foodways Consulting ist überdies berechtigt, das betreffende Projekt abzubrechen unter voller Kostenverrechnung.

10. Abnahme, Prüfpflicht und Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die von Foodways Consulting ausgeführten Leistungen zu prüfen. Allfällige Mängel sind Foodways Consulting umgehend anzuzeigen, ansonsten die Leistungen als vorbehaltlos genehmigt gelten.

11. Gewährleistung

Foodways Consulting haftet im Sinne von Art. 367 ff. OR für sorgfältige Ausführung der bei ihr bestellten Leistungen.

Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren mit Ablauf von zwei Jahren nach der Abnahme.

Bei durch Foodways Consulting im Zuge der Erbringung der Dienstleistung gelieferten Waren gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

Bei der Umsetzung von Kundenwünschen, welche von den Empfehlungen von Foodways Consulting abweichen, ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

12. Haftung

Foodways Consulting schliesst jede Haftung für Schäden, die nicht aufgrund der Leistung von Foodways Consulting entstanden sind, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Foodways Consulting und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Foodways Consulting haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

13. Datenschutz

Der Schutz der Personendaten unserer Kunden ist Foodways Consulting wichtig. Foodways Consulting nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Foodways Consulting verarbeitet und pflegt personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Foodways Consulting seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (online oder print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an Foodways Consulting.

14. Weitere Bestimmungen

Die Parteien vereinbaren einen wechselseitigen Informationsaustausch über wesentliche Fakten, welche die Projektausführung betreffen. Sie behandeln solche Informationen vertraulich.

Kommunikative Massnahmen auf Basis der Projektaktivitäten und –resultate werden zwischen Foodways Consulting und dem Kunden abgesprochen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Basel-Stadt soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Basel, 1. Februar 2023